In unserer Praxis gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Psychotherapie zu finanzieren.
Die am häufigsten verwendeten Lösungen sind die folgenden:
Selbstzahler:
Am einfachsten und diskretesten ist es, die Therapie aus eigener Tasche zu finanzieren. Er ist in keinem Register aufgeführt und vermeidet so das Stigma einer Person mit psychischen Problemen. Für einige Berufe ist dies eine gute und wünschenswerte Lösung. Die Kosten für die Psychotherapie werden je nach therapeutischem Bedarf individuell festgelegt.
Private Krankenversicherungen (PKV)
Private Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat. Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, fragen Sie Ihre Krankenkasse vor Beginn der Behandlung nach einer Finanzierung für die Psychotherapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie.
Unsere Praxis arbeitet mit der Barmenia-Versicherungsgesellschaft zusammen. Mit Hilfe eines Barmenia-Vertreters, der mit uns zusammenarbeitet, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen, die die Kosten der Psychotherapie übernimmt
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Ausnahmsweise können Behandlungskosten dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall zu lange ist (mittlerweile nicht selten bis zu 1 Jahr Wartezeit!). Dieses sollte der Klient mit seiner gesetzlichen Krankenkasse in jedem Fall besprechen. Dieses erfordert meist ein sehr hartnäckiges und unnachgiebiges Auftreten bei der Krankenkasse.
Berufsgenossenschaften
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften dann übernommen, wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fallen, wie dies z.B. bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall der Fall sein kann. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Möglichkeiten.
Beihilfeempfänger, Soldaten, Polizeibeamte u.A.
können über die Heilfürsorge und entsprechende Zusatztarife im Rahmen der Anwartschaften eine Kostenerstattung anfragen.
Zusatzversicherungen (ZV)
Die Zusatzversicherung ist nach wie vor die häufigste Form der Finanzierung der Psychotherapie. Jeder, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, hat das Recht, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die verschiedene Formen natürlicher Therapien abdeckt.
Wenn Sie bereits eine solche Versicherung haben, erkundigen Sie sich nach Umfang und Bedingungen der Finanzierung der Psychotherapie mit Heilpraktiker für Psychotherapie.
Sie können eine solche Versicherung auch direkt in unsere Praxis ausschließen. Wir arbeiten mit der Barmenia Versicherungsgesellschaft zusammen. Mit einer solchen Versicherung können Sie Ihre Psychotherapie zu einem relativ niedrigen Preis finanzieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns oder an mit uns zusammenarbeitenden Vertreter von Barmenia Versicherungen.